Wort für Wort
Jutta Kresse Lehrlogopädin
PRAXIS FÜR
LOGOPÄDIE
Organisatorisches
Verordnung / Rezept
Die Therapie muss von Ärzt:innen verordnet werden. Eine Verordnung bekommen Sie bei Ihren Allgemeinärzt:innen/ Internist:innen, Kinderärzt:innen, Neurolog:innen, HNO-Ärzt:innen, Phoniater:innen, Kieferorthopäd:innen oder Zahnärzt:innen.
Achten Sie bitte darauf, dass die Verordnung zu Beginn der logopädischen Behandlung nicht älter als 28 Tage ist.
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Bei der ersten Verordnung für Kinder ist ein Hörtest nötig, den HNO-Ärzt:innen/ Kinderärzt:innen vornehmen. Dieser Test darf zu Behandlungsbeginn nicht älter sein als drei Monate.
Hausbesuch
Bei medizinischer Notwendigkeit führen wir die Behandlung in Absprache mit uns und Ihrer Ärzt:in auch bei Ihnen zu Hause durch.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Ihre Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten bis auf einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10€.
Dieser Eigenanteil entfällt bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr sowie bei zuzahlungsbefreiten Versicherten.
Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung
Sie erhalten von uns eine Übersicht zu den entstehenden Kosten und schließen direkt mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag.
Inwieweit Ihre Krankenkasse die entstehenden Kosten übernimmt, hängt von Ihren individuellen Vertragskonditionen ab.