Da laut Definition eine LRS durch Ausschlusskriterien festgestellt wird, lässt sich die Diagnose nur durch ein Zusammenspiel mehrerer Tests stellen. Ist eine offizielle Diagnose für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs gewünscht, muss zusätzlich ein Intelligenztest durch Psychologen durchgeführt werden. Wir nehmen uns Zeit für eine gründliche Diagnostik, auf Wunsch auch für den Austausch mit Lehrern, für einen ausführlichen Bericht und für eine gründliche Therapieplanung.
Die gesetzlichen Krankenkassen schließen die Behandlung von Schriftsprachstörungen aus ihrem Leistungskatalog aus. Deshalb bieten wir die genannten Leistungen als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) an.