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Fon: 089 / 20 35 73 22

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Verordnung/Rezept

Die Therapie muss von einer Ärztin / einem Arzt verordnet werden. Ein Rezept bekommen Sie bei Ihrem Allgemeinarzt / Internisten, Kinderarzt, Neurologen, HNO-Arzt, Phoniater, Kieferorthopäden oder Zahnarzt.
Bei der ersten Verordnung für Kinder ist ein Hörtest nötig, den der HNO-Arzt / Kinderarzt vornimmt. Dieser Test darf zu Behandlungsbeginn nicht älter sein als drei Monate.
Achten Sie bitte darauf, dass das Rezept Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt zu Beginn der logopädischen Behandlung nicht älter als 14 Tage ist.

Hausbesuch

Nach Absprache mit uns und Ihrer Ärztin / Ihrem Arzt führen wir die Behandlung auch bei Ihnen zu Hause durch.

Gesetzliche Krankenversicherung

Ihre Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten bis auf einen Eigenanteil von 10% sowie eine Rezeptgebühr von 10€. Dieser Eigenanteil entfällt bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr sowie bei zuzahlungsbefreiten Versicherten.

Private Krankenversicherung

Sie erhalten von uns eine Übersicht zu den entstehenden Kosten und schließen direkt mit unserer Praxis einen Behandlungsvertrag. Inwieweit Ihre Krankenkasse die entstehenden Kosten übernimmt, hängt von Ihren individuellen Vertragskonditionen ab.